Amtsgericht Bremen

Erfahren Sie mehr über das Unternehmen 'Amtsgericht Bremen', das für bestimmte Zivilrechtsstreitigkeiten, Strafsachen und Familienangelegenheiten sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit zuständig ist.

Ostertorstraße 25 -31, 28195 Bremen

Das Amtsgericht Bremen ist ein Unternehmen, das der Kategorie Amtsgericht angehört und sich in Bremen befindet. Es ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und hat eine allgemeine Zuständigkeit für bestimmte Zivilrechtsstreitigkeiten, Strafsachen und Familienangelegenheiten. Es ist auch für die sogenannte 'freiwillige Gerichtsbarkeit' zuständig. Das Landgericht ist grundsätzlich für Streitigkeiten mit einem Streitwert von über 5.000 € zuständig, mit Ausnahme von Wohnraum-/Mietstreitigkeiten und in Strafsachen für schwere Verbrechen und besondere Straftaten. Das Amtsgericht ist außerdem die Berufungsinstanz für Entscheidungen des Amtsgerichts. Das Unternehmen 'Amtsgericht Bremen' ist auch für verschiedene Fachgerichte zuständig, die für besondere Verfahren zuständig sind. Dazu gehören das Arbeitsgericht, das Verwaltungsgericht, das Sozialgericht und das Finanzgericht. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Bremen gilt für die gesamte Stadt Bremen, mit Ausnahme des Stadtteils Bremen-Nord, für den das Amtsgericht Bremen-Blumenthal zuständig ist. In der Regel ist das Amtsgericht Bremen für Straßen mit den Postleitzahlen 281**, 282** und 283** zuständig, während das Amtsgericht Bremen-Blumenthal für Straßen mit den Postleitzahlen 287** zuständig ist. Das Unternehmen 'Amtsgericht Bremen' ist außerdem zuständig für Angelegenheiten des Handelsregisters und der Insolvenz für die gesamte Stadt Bremen. Auf der Website des Amtsgerichts Bremen finden Sie aktuelle Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den richterlichen Geschäftsverteilungsplan. Bitte beachten Sie, dass es beim Einlasskontrollen zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Das Nachlassgericht hat derzeit längere Bearbeitungszeiten. Die Telefon- und Faxnummern wurden aufgrund einer technischen Umstellung geändert. Ein Grundbuchauszug wird normalerweise für die Steuererklärung nicht benötigt, kann aber auf Anfrage gegen Gebühr zur Verfügung gestellt werden. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website zur Grundsteuerreform des Senators für Finanzen.

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